Der elektronische Rechnungsversand erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Zum
einen kann der Rechnungsversender deutliche Kosteneinsparungen durch den
Wegfall von Porto und Handlingskosten erzielen, zum anderen profitiert der
Rechnungsempfänger von der papierlosen Übermittlung durch kürzere Laufzeiten
und die einfachere Einbindung in interne Prozesse. In der Regel wird die
elektronische Rechnung im PDF Format per E-Mail versandt oder steht dem
Empfänger in einem gesicherten Bereich im Internet zum Download zur Verfügung.
Für den elektronischen Rechnungsversand gelten EU-weit – besonders in Hinblick
auf den Vorsteuerabzug – besondere Regeln und Gesetze. Diese wurden aber von
den Ländern unterschiedlich streng in nationales Recht umgesetzt und daher
reicht z.B. in Österreich die fortgeschrittene Signatur während in Deutschland
qualifiziert digital signiert werden muss.
Formen der elektronischen Signatur
Mit Inkrafttreten des "Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische
Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften", bekannt auch als
Signaturgesetz (SigG) wird zwischen vier Formen der elektronischen Signatur
unterschieden:
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Einfache Signatur Die einfache Signatur lässt keine überprüfbaren Rückschlüsse
auf die Identität des Verfassers und auf die Integrität der Daten zu. Deshalb
ist sie in der Praxis nicht relevant.
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Fortgeschrittene Signatur Die fortgeschrittene elektronische Signatur
ermöglicht die Identifizierung des Signaturschlüssel-Inhabers. Diese Identität
wird durch einen Dritten (z.B. einem Trustcenter) in einem Zertifikat
bescheinigt. Änderungen am signierten Dokument sind erkennbar. Diese Art der
Signaturen können z.B. mit der Signatur-Software PGP (Pretty Good Privacy)
erzeugt werden.
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Qualifizierte Signatur Die qualifizierte elektronische Signatur ist eine
Signaturart, bei der wie bei der fortgeschrittenen Signatur die eindeutige
Zuordnung zum Signaturschlüssel-Inhaber gegeben ist. Darüber hinaus ist die
Überprüfung der Gültigkeit des Zertifikates möglich. Das qualifizierte
Zertifikat enthält den öffentlichen Schlüssel des Unterzeichnenden und weitere
Angaben, wie den Namen des Unterschreibenden und den Gültigkeitszeitraum des
Schlüsselpaares. Im Unterschied zur einfachen und fortgeschrittenen Signatur
erfolgt die Signaturerzeugung nicht am PC selber, sondern über eine sichere
Signaturerstellungseinheit, i. d. R. einem Chipkartenleser mit PIN-Eingabe und
einer Signaturkarte. Die qualifizierte elektronische Signatur hat im
Rechtsgeschäft die gleiche rechtsverbindliche Wirkung wie die eigenhändige
Unterschrift.
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Qualifizierte Signatur mit Anbieter Akkreditierung Die qualifizierte
elektronische Signatur mit Anbieter Akkreditierung ist technisch identisch mit
der qualifizierten elektronischen Signatur. Jedoch hat der
Zertifizierungsdiensteanbieter sein eigenes Zertifikat von der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) beurkunden lassen.
Im Unterschied zur qualifizierten elektronischen Signatur müssen diese
Signaturen u. a. nicht nur zwei Jahre sondern mindestens 30 Jahre überprüfbar
sein.
Aufbringen der elektronischen Signatur
Das technische Verfahren elektronischer Signaturen basiert auf der Verwendung
zweier unterschiedlicher elektronischer Schlüssel (Signaturschlüsselpaar): dem
privaten Schlüssel (Private Key bzw. Signaturschlüssel) und dem öffentlichen
Schlüssel (Public Key bzw. Signaturprüfschlüssel). Der öffentliche Schlüssel
wird mit einem Zertifikat verknüpft, das bestimmte Angaben zum alleinigen
Inhaber enthält. Die bei der Erstellung des Schlüsselpaares verwendete
mathematische Funktion stellt sicher, dass der private Schlüssel auch dann
nicht berechnet werden kann, wenn der öffentliche Schlüssel bekannt ist.
Mit dem privaten Schlüssel können Dateien elektronisch unterschrieben werden.
Dazu wird von dem zu signierenden elektronischen Dokument mittels einer
Hash-Funktion (mathematischen Funktion) eine Prüfsumme fester Länge, genannt
Hash-Wert, ermittelt. Bei unverändertem Inhalt des Dokumentes führt die
Hash-Wert-Berechnung immer zum selben Ergebnis. Dieser wird mit Hilfe des
Private Key verschlüsselt und zusammen mit dem Zertifikat des Unterschreibenden
sowie dem Ursprungsdokument verbunden. Sie bilden gemeinsam das elektronisch
unterschriebene Dokument.
Zur Prüfung der Unterschrift des Dokumentes benötigt man den mitgelieferten
Public Key. Durch ihn wird die verschlüsselte Prüfsumme entschlüsselt. Aus dem
elektronischen Ursprungsdokument wird unabhängig davon noch einmal ein
Hash-Wert ermittelt. Nun vergleicht eine geeignete Software die beiden
Hash-Werte. Stimmen sie nicht überein, dann ist das vorliegende Dokument (z.B.
während des Transportes) definitiv verändert worden und stimmt nicht mehr mit
dem Ursprungsdokument überein. Ansonsten kann man davon ausgehen, dass die
Person, welcher der öffentliche Schlüssel gehört, auch unterschrieben hat.
Checkliste
Einzelsignatur:
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Siganturkarte, z.B. von D-Trust oder S-Trust
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Chipkartenleser mit PIN-Eingabe, Klasse 2 oder 3, z.B. von Cherry, SCM oder
Reinert.
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entsprechende Software
Massensignatur:
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Signaturkarte für die Massensignatur, z.B. die Multicard von D-Trust
-
Chipkartenleser mit PIN-Eingabe, Klasse 2 oder 3, z.B. von Cherry, SCM oder
Reinert.
-
entsprechende Software
Beantragung einer Signaturkarte
Die Beantragung einer Signaturkarte funktioniert i. d. R. problemlos. Das
Signaturgesetz schreibt vor, dass der Antragsteller vor der Ausstellung des
Zertifikats zuverlässig und persönlich anhand eines gültigen Ausweisdokumentes
identifiziert wird.
Daher haben sich in der Praxis zwei Verfahren durchgesetzt:
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Die Identität wird durch (zwei) Mitarbeiter des Zertifizierungsdiensteanbieters
(z.B. S-Trust) beim persönlichen Erscheinen des Antragstellers anhand der
entsprechenden Dokumente festgestellt.
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Die Identifizierung erfolgt über das PostIdent Verfahren. Dazu muss der
Antragsteller mit den erforderlichen Unterlagen in einer Postfiliale erscheinen
und der Postbeamte nimmt die Identifizierung vor. Dann werden die Unterlagen an
den Zertifizierungsdiensteanbieter gesandt.
Notwendige Unterlagen
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Antrag
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Ausweisdokument
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evtl. Meldebescheinigung
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PostIdent Coupon (bei Verfahren 2)
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Bescheinigung über die Firmenzugehörigkeit (bei Nutzung der Karte für
dienstliche Zwecke)
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Handelsregisterauszug (bei Nutzung der Karte für dienstliche Zwecke)
Je nach Verfahren wird Ihnen nach dem Antrag vom Zertifizierungsdiensteanbieter
die Signaturkarte überreicht oder zugesandt. Neben der Karte erhält der
Antragsteller in einem verschlossenen Umschlag auch eine sogenannte
Transport-PIN, die für den Prozess der Generierung des persönlichen Schlüssels
notwendig ist.
Danach kann der Antragsteller die Karte über das Internet freischalten und
nutzen.